| Sonderbedingungen für Mietinteressenten im Immobilienvermittlungsgeschäft: |
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| 1. Vertraulichkeit Die Angebote von hausfreund Hausverwaltung & Immobilienservice sind absolut vertraulich, freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt. Gibt dieser Angebote ohne Zustimmung an Dritte weiter, so hat er im Falle eines Vertragsabschlusses des Dritten mit dem Verkäufer die dem hausfreund entgangene Provision zu zahlen. Der Provisionsanspruch im Falle der unberechtigten Weitergabe eines Angebots entsteht auch dann, wenn der Mietvertrag anstatt durch den Empfänger selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen wird, die zu dem Empfänger in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. 2. Haftungsausschluss Die in den Angeboten, Objektbeschreibungen, Vermietungsprospekten und sonstigen Mitteilungen des hausfreund enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen der Auftraggeber und Dritter. Sämtliche Mitarbeiter des hausfreund sind bemüht, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und weiterzugeben, zu deren Überprüfung sie jedoch nicht verpflichtet sind, auch nicht zu eigenen Nachforschungen. Es kann deshalb keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen werden, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit beruht auf grobem Verschulden des hausfreund. 3. Provision Ein Mieter ist verpflichtet, eine Provision in Höhe von 2 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an hausfreund Hausverwaltung & Immobilienservice zu entrichten. Die Provision ist fällig mit dem Abschluss des Mietvertrages. 4. Verzug Die fällige Provision ist ab dem Ablauf der 4. Woche nach dem Fälligkeitstermin mit einem Zinssatz von 5 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem hausfreund ein geringerer Schaden entstanden ist. 5. Tätigkeit für den Vermieter Der hausfreund darf auch für den Vermieter entgeltlich tätig werden. 6. Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Vertragsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Teilweise oder ganz unwirksame Bedingungen sind durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Wille der Vertragsparteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen. 7. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Blaubeuren. Für im Handelsregister eingetragene Kaufleute ist ebenfalls Blaubeuren / Ulm als Gerichtsstand vereinbart. Stand: Oktober 2002 |
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